Führerscheinfreie-sonderkraftfahrzeuge: wichtige Informationen!

Kraftstoffbetriebene Krankenfahrstühle die wie ein PKW anmuten durften bis August 2002 als Neufahrzeuge zugelassen werden. Diese Fahrzeuge genießen bis heute Bestandschutz (laut Übergangsrecht FeV §76) Sie dürfen damit weiterhin am Verkehr teilnehmen. 

Sie brauchen keinen Führerschein!

Diese Regelung ist gesetzlich verankert (§76 FeV).
Aber: Sie gilt nur für bestimmte Fahrzeuge, die offiziell als ''Sonstiges Kraftfahrzeug Krankenfahrstuhl'' zugelassen sind.

Wichtig:
Ein normales Fahrzeug, das auf 25 km/h gedrosselt wurde, oder hat Papiere, die 25 km/h angeben, oder die Papiere sind grün, wird dadurch nicht automatisch führerscheinfrei! 45 km Autos auch nicht.

Wenn Sie ein Auto/Mopedauto ohne die korrekten Papiere kaufen 
oder besitzen und damit fahren, dann gilt:
1: Fahren ohne Führerschein: Hohe Geldstrafe.
2: Sie sind nicht versichert, alle Schäden gehen zu Ihren Lasten.
3: Sie haben viel zu viel für ein Auto/Mopedauto bezahlt, das eigentlich viel weniger wert ist.

Um ohne Führerschein fahren zu dürfen, benötigen Sie folgende Dokumente
Originale Betriebserlaubnis (Grünes Wachspapier) vom TÜV.


"Grüne Papiere" sind die Bezeichnung für die originale Betriebserlaubnis ("grünes Wachspapier") eines Krankenfahrstuhls, der für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist und sich im Besitz der korrekten Zulassungsdokumente befindet. Das "grüne Wachspapier" ist das Originaldokument, mit dem die Nutzung eines Krankenfahrstuhls ohne Führerschein erlaubt ist, da es die Konformität des Fahrzeugs mit den geltenden Vorschriften nachweist.